Wohnungsmietvertrag: unbefristet ja
Der übliche unbefristete Mietvertrag ist formfrei. Er gilt sogar mündlich, schriftlich festgehalten wird er nur zum Beweis. Eine einfache elektronische Unterschrift mit Prüfseite ist dafür ein guter Beweis. Das gilt auch für Nachträge wie einen neuen Stellplatz oder die Erlaubnis für ein Haustier.
Drei Ausnahmen beim Wohnraum
- Feste Laufzeit über ein Jahr (Zeitmietvertrag, langer Kündigungsverzicht): Ohne Schriftform gilt der Vertrag als unbefristet (§ 550 BGB). Er bleibt gültig, ist aber mit der gesetzlichen Frist kündbar.
- Staffelmiete (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB) müssen schriftlich vereinbart werden. Sonst gilt die Staffel oder der Index nicht, der Mietvertrag aber schon.
- Kündigung der Wohnung braucht die Schriftform (§ 568 BGB), elektronisch also eine QES. Die einfache Unterschrift reicht nicht.
Gewerbemietvertrag: seit 2025 Textform
Für Büros, Läden und Praxen genügt seit dem 1. Januar 2025 die Textform (§ 578 BGB). Eine digitale Unterschrift in Feder erfüllt das, auch bei langen Laufzeiten. Wichtig: Auch alle Nachträge sollten in Textform festgehalten werden.
So läuft es mit Feder
- Mietvertrag als PDF öffnen und Felder für Vermieter und Mieter festlegen, mit Pflichtfeldern.
- Bei der Besichtigung gibst du dem Mieter das Tablet im Kundenmodus. Er sieht nur seine Felder.
- Ist der Mieter woanders, bekommt er einen Link oder QR-Code. Das Dokument ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und wird danach gelöscht.
- Am Ende hat jeder dasselbe PDF mit Prüfseite. Das Übergabeprotokoll geht genauso.
Häufige Fragen
Ist ein digital unterschriebener Mietvertrag rechtsgültig?
Ja, wenn er unbefristet ist oder ein Gewerbemietvertrag. Bei Befristung über ein Jahr, Staffel- oder Indexmiete braucht der jeweilige Teil die Schriftform.
Kann der Mieter am Handy unterschreiben?
Ja. Er öffnet den Link im Browser und unterschreibt mit dem Finger, ohne App und ohne Konto.
Darf ich die Kündigung per Feder schicken?
Nein. Die Kündigung einer Wohnung braucht die Schriftform, also Papier oder eine qualifizierte Signatur.