Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsor-Plätze in Feder
Stand: 21.10.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
- Anbieter ist SN Advisory, Inhaber Svyatoslav Nychyporenko, Königsberger Str. 14, 96215 Lichtenfels („Anbieter“).
- Diese AGB gelten für die Buchung von Sponsor-Plätzen in der App „Feder“ durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Sponsor“). Verbraucher sind von der Buchung ausgeschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Sponsors gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistung
- Der Anbieter zeigt das Logo des Sponsors auf dem Startbildschirm von Feder auf dem gebuchten Platz (Größe, Region) an, gekennzeichnet als „Sponsor“, mit dem hinterlegten Ziel-Link.
- Das Logo wird zur Einfügung in die Gestaltung der App automatisch angepasst: verkleinert, gedämpft dargestellt, bei Bedarf mit Kontur oder Plakette, leicht geneigt und mit der gewählten Animation. Ein Anspruch auf eine bestimmte farbliche Darstellung besteht nicht. Die Vorschau bei der Buchung zeigt die vorgesehene Darstellung.
- Sponsor-Logos werden nie im Dokument und nie darüber angezeigt. Bundesweite Plätze (Deutschland-Partner, Partner Plus bundesweit) erscheinen am PC zusätzlich im freien Raum links und rechts neben dem Dokument, im Wechsel mit anderen bundesweiten Partnern und nur, wenn dort genug Platz ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Häufigkeit dieser Zusatz-Einblendung besteht nicht.
- Regionale Plätze: Die Region wird aus der Internetverbindung der Nutzer abgeleitet (Land/Bundesland). Diese Zuordnung ist technisch nicht immer exakt; ein Anspruch auf vollständige regionale Genauigkeit besteht nicht.
- Nutzer ohne Internetverbindung sehen die zuletzt mit der App ausgelieferte Sponsor-Liste oder keine Sponsoren.
- Der Anbieter schuldet keine bestimmte Anzahl an Einblendungen, Nutzern oder Klicks. Angezeigte Statistiken sind tatsächliche, anonym gezählte Werte.
- Pakete: - „Deutschland-Partner“: großer Platz, nur bundesweit - „Partner Plus“: mittlerer Platz, bundesweit oder ein Bundesland, Branchen-Exklusivität - „Partner“: kleiner Platz, bundesweit oder ein Bundesland - „Lokal-Partner“: Mini-Logo in der Partnerleiste, ein Bundesland, nur für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in diesem Bundesland
- Branchen-Exklusivität: Bei „Partner Plus“ und „Deutschland-Partner“ vergibt der Anbieter im gebuchten Gebiet keinen weiteren Platz derselben Paketstufe an ein Unternehmen derselben Branche. Die Branchenzuordnung erfolgt bei der Freigabe. „Partner“ und „Lokal-Partner“ sind nicht exklusiv. 8a. Je Unternehmen (einschließlich verbundener Unternehmen) kann höchstens ein regionaler Platz pro Bundesland gebucht werden.
- Zu jedem Paket gehören die bei der Buchung genannten Leistungen (z. B. Unterstützer-Siegel, Textvorlagen, Monatsbericht). Ein gesonderter Vergütungsanspruch für diese Leistungen besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss, Freigabe
- Die Buchung über die Buchungsseite ist ein Angebot des Sponsors. Bei Zahlung per Karte oder SEPA-Lastschrift hinterlegt der Sponsor die Zahlungsart. Eine Abbuchung erfolgt erst nach Freigabe.
- Der Vertrag kommt mit der Freigabe durch den Anbieter zustande. Der Sponsor wird per E-Mail benachrichtigt.
- Der Anbieter kann eine Buchung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Inhalten nach § 6. Bei Ablehnung entstehen dem Sponsor keine Kosten.
§ 4 Preise, Zahlung, Rechnung
- Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise pro Monat. Sie sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Fällt die Kleinunternehmerregelung künftig weg, gelten die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter teilt das mindestens einen Monat vorher in Textform mit.
- Zahlweise: jährlich im Voraus (12 Monate zum Preis von 10) oder monatlich. Bei monatlicher Zahlweise wird einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe eines Monatsbeitrags fällig.
- Zahlung per SEPA-Lastschrift / Karte: Der Betrag wird zu Beginn jeder Periode automatisch eingezogen. Der Sponsor erteilt dazu bei der Buchung das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Einzugsermächtigung. Die erste Abbuchung erfolgt zum gewählten Startmonat (1. des Monats), danach jeweils zum 1. Zwischen Freigabe und Start ist das Logo ohne Berechnung sichtbar.
- Zahlung per Rechnung (Vorkasse): Der Sponsor erhält eine Rechnung per E-Mail, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Der Platz wird nach Zahlungseingang freigeschaltet.
- Fehlgeschlagene Zahlung: Kann ein Betrag nicht eingezogen werden, versucht der Zahlungsdienstleister den Einzug erneut und sendet dem Sponsor eine Zahlungsaufforderung mit Rechnung. Bleibt die Zahlung 7 Tage nach Fälligkeit aus, darf der Anbieter das Logo bis zum Zahlungseingang ausblenden. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
- Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
- Zahlungsdienstleister ist Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland).
- „Erster Monat ohne Risiko“: Kündigt der Sponsor innerhalb des ersten Monats ab Freigabe per E-Mail, erstattet der Anbieter die für den ersten Monat gezahlte Vergütung einschließlich Einrichtungsgebühr. Bei Jahreszahlung wird der Restbetrag ebenfalls erstattet. Die Garantie gilt einmal pro Sponsor.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit entspricht der gewählten Zahlweise (ein Monat bzw. zwölf Monate) und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum. Jahresverträge können vor Ablauf auf monatliche Verlängerung umgestellt werden.
- Beide Seiten können zum Ende der laufenden Periode kündigen, der Sponsor jederzeit über das Kundenportal oder per E-Mail.
- Preisgarantie für Gründungspartner: Die ersten zehn Sponsoren („Gründungspartner“) behalten ihren Preis bei Preiserhöhungen, solange der Vertrag ohne Unterbrechung fortbesteht. Nach einer Kündigung gilt bei erneuter Buchung der dann aktuelle Preis.
- Pilot-Partner: Für vom Anbieter eingeladene Pilot-Partner können abweichende Einführungskonditionen gelten (z. B. drei kostenfreie Monate). Diese werden individuell schriftlich vereinbart.
- Preiserhöhungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vorher an. Der Sponsor kann dann zum Wirksamwerden kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere ein Verstoß gegen § 6.
§ 6 Inhalte, Pflichten des Sponsors
- Der Sponsor versichert, dass er an Logo, Marke und Ziel-Seite die erforderlichen Rechte besitzt und dass Logo und Ziel-Seite nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Ausgeschlossen sind insbesondere: - irreführende, diskriminierende, jugendgefährdende, politische oder religiöse Werbung - Glücksspiel und Erotik - Inhalte, die Schadsoftware, Phishing oder unerlaubte Datensammlung enthalten
- Der Ziel-Link muss eine erreichbare HTTPS-Seite des Sponsors sein.
- Der Sponsor stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Anbieter darf ein Logo bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß sofort ausblenden.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Sponsor räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Logo und Firmenname zur Darstellung in Feder zu nutzen, technisch anzupassen (§ 2 Abs. 2) und in der Buchungsvorschau zu zeigen.
§ 8 Verfügbarkeit, Haftung
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Anzeige.
- Bei Ausfällen über 3 zusammenhängende Tage wird die Vergütung anteilig gutgeschrieben.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten 3 Monate. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Gebote (gilt erst, wenn Bieten freigeschaltet ist)
- Für bundesweite Premium-Plätze kann auf kommende Kalendermonate geboten werden. Das Mindestgebot liegt 5 € über dem Höchstgebot.
- Bietschluss ist der 20. des Vormonats, 18:00 Uhr. Bei Geboten in den letzten 10 Minuten verlängert sich die Frist um 10 Minuten.
- Gebote sind verbindlich. Der Höchstbietende ist zur Abnahme verpflichtet. Der Einzug erfolgt nach Bietschluss.
- Scheitert die Zahlung, kann der Anbieter den Platz dem nächsthöheren Gebot zuschlagen.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Lichtenfels.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Vor der Verwendung klären: - ~~Vereinbarkeit mit der Tätigkeit als Versicherungsvertreter / Darlehensvermittler (§ 34d / § 34c GewO)~~ – mit der IHK geklärt (21.10.2026), Betrieb über SN Advisory - ~~Umsatzsteuer-Status~~ – Kleinunternehmer nach § 19 UStG (21.10.2026); Umsatzgrenzen im Blick behalten - Haftung: Betrieb über SN Advisory als Einzelunternehmen (später ggf. eigene Gesellschaft) - Berufsrecht der Sponsoren: Werbung von Rechtsanwälten (BORA § 6) und Steuerberatern (BOStB) – zulässig, aber mit Regeln. Branchen-Exklusivität bei Kammerberufen kartellrechtlich unbedenklich? - Preisangaben: Endpreise mit Hinweis auf § 19 UStG; Gewinnspiel-/Verlosungsrecht, falls eine Platz-Verlosung zum Start gemacht wird